Arglistige TäuschungGebrauchtwagenKaufrecht

Aufklärungspflicht bei Vornutzung als Mietwagen (OLG Stuttgart)

31. Juli 2008
C. Schilling

Zusammenfassung

erster Hand für einen durchschnittlichen Privatkunden, auf den abzustellen ist, (immer noch) eine atypische Vorbenutzung dar und ist ein die Wertbildung negativ beeinflussender Faktor, der in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auslöst und üblicherweise zu einem Abschlag auf den Normalpreis des Fahrzeugs führt.

Urteilsmetadaten

Gericht

Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen

Urteilsdatum

Vertreten durch

SCHILLING Rechtsanwälte

erster Hand für einen durchschnittlichen Privatkunden, auf den abzustellen ist, (immer noch) eine atypische Vorbenutzung dar und ist ein die Wertbildung negativ beeinflussender Faktor, der in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auslöst und üblicherweise zu einem Abschlag auf den Normalpreis des Fahrzeugs führt. Diese Umstände begründen vorliegend die Aufklärungspflicht des gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufers.

Häufige Fragen: Aufklärungspflicht bei Vornutzung als Mietwagen (OLG Stuttgart)

Ihr Auto hat Mängel?

Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.Rücktritt • Minderung • Schadensersatz

Bundesweite Vertretung Spezialisiertes Know-how Schnelle Termine

Über den Autor

C. Schilling
Rechtsanwalt

Spezialisiert auf Autokaufrecht, Gewährleistung und Verkehrsrecht. Seit über 15 Jahren erfolgreich für Mandanten tätig.

Probleme beim Autokauf?

Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Beratungstermin vereinbaren
4,9· 200+ erfolgreich vertretene Mandate